Jeder Mensch ab dem 18. Lebensjahr sollte eine Vorsorgevollmacht haben, um eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, wenn man durch Unfall o.ä. nicht mehr in der Lage ist, seine Rechtsgeschäfte zu unterhalten.

Was bei einer Vollmacht wichtig ist und was passiert, wenn man keine Vorsorgevollmacht hat, wird von den Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde erklärt.

Anmeldung nicht zwingend notwendig.

Ort: Gemeindezentrum Ev. Kreuzkirche Neuss.