Jeder Mensch ab dem 18. Lebensjahr sollte eine Vorsorgevollmacht haben, um eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, wenn man durch Unfall o.ä. nicht mehr in der Lage ist, seine Rechtsgeschäfte zu unterhalten.
Ein Unfall, schwere Krankheit oder plötzliche Hilfsbedürftigkeit kann jeden treffen. Eine Vorsorgevollmacht bestimmt Vertrauenspersonen für Themen wie Gesundheit, Finanzen und Wohnen — bevor ein Gericht eine Betreuung anordnet.
Wer eine Vorsorgevollmacht erteilen kann und wie sie rechtlich wirkt
Welche Vollmachten sinnvoll sind (Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Behördenkontakte)
Unterschiede zur Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Formaler Ablauf, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten
Anmeldung nicht zwingend notwendig.
Ort: Gemeindezentrum Ev. Kreuzkirche Neuss.