Bei der Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute unter Gottes Wort und Segen gestellt. Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung.

In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Eheschließung. Die evangelische Trauung ist dann ein Gottesdienst mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen.

In der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), Artikel 87, heißt es: „Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird.“ Weiter heißt es dort, dass sich die Eheleute versprechen, ihr Leben lang in Treue beieinander zu bleiben.

Um evangelisch getraut zu werden, muss wenigstens einer von beiden evangelisch ist. Bei konfessionsverschiedenen Eheleuten ist eine Trauung gemeinsam mit einem römisch-katholischen Priester möglich.

In unserer Gemeinde findet die Trauung in der Regel in einem besonderen Gottesdienst statt. Falls Sie eine kirchliche Trauung planen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu Ihrer Pfarrerin/Ihrem Pfarrer auf.